Verpackungsverordnung
Gemäß Verpackungsverordnung sind wir verpflichtet, Verkaufsverpackungen,
die nicht mit einem Zeichen eines Systems der flächendeckenden Entsorgung
(dem "grünen Punkt") gekennzeichnet sind, unentgeltlich zurückzunehmen.
Sie können uns daher diese Verpackungen auf unsere Kosten an uns
übersenden.
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