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Umweltschutz


Batterieverordnung

Batterien/Akkus gehören nicht in den Hausmüll! Am 03.04.1998 wurde vom Gesetzgeber die neue Batterieverordnung verabschiedet. Aufgrund dieser Verordnung ist der Endverbraucher seit dem 01.10.1998 gesetzlich zur Rückgabe aller ge- und verbrauchten Batterien bzw. Akkus (von der Knopfzelle bis zum Bleiakku) verpflichtet. Eine Entsorgung über den Hausmüll ist strikt untersagt.

Schadstoffhaltige BatterienSchadstoffhaltige Batterien sind mit einem der nebenstehend widergegebenen Zeichen gekennzeichnet, die auf das Verbot der Entsorgung über den Hausmüll hinweisen. Unter dem Zeichen befindet sich zusätzlich das chemische Symbol für das ausschlaggebende Schwermetall. Die verwendeten Bezeichnungen bedeuten dabei Folgendes: Cd steht für Cadmium, Hg für Quecksilber und Pb für Blei.

Da selbstverständlich auch Fiber-Optics am GRS (gemeinsames Rücknahmesystem) angeschlossen ist, können Sie Ihre ge- und verbrauchten Batterien/Akkus unentgeltlich bei uns sowie den öffentlichen Sammelstellen Ihrer Gemeinde (öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ÖRE) und überall dort abgeben, wo Batterien/Akkus verkauft werden. Damit erfüllen sie nicht nur die gesetzlichen Verpflichtungen, sondern leisten auch einen nicht unerheblichen Beitrag zum Umweltschutz.