Batterieverordnung
Batterien/Akkus gehören nicht in den Hausmüll! Am
03.04.1998 wurde vom Gesetzgeber die neue Batterieverordnung verabschiedet.
Aufgrund dieser Verordnung ist der Endverbraucher seit dem 01.10.1998
gesetzlich zur Rückgabe aller ge- und verbrauchten Batterien bzw.
Akkus (von der Knopfzelle bis zum Bleiakku) verpflichtet. Eine Entsorgung
über den Hausmüll ist strikt untersagt.
Schadstoffhaltige
Batterien sind mit einem der nebenstehend widergegebenen Zeichen
gekennzeichnet, die auf das Verbot der Entsorgung über den Hausmüll
hinweisen. Unter dem Zeichen befindet sich zusätzlich das chemische
Symbol für das ausschlaggebende Schwermetall. Die verwendeten
Bezeichnungen bedeuten dabei Folgendes: Cd steht für Cadmium, Hg
für Quecksilber und Pb für Blei.
Da selbstverständlich auch Fiber-Optics am GRS (gemeinsames
Rücknahmesystem) angeschlossen ist, können Sie Ihre ge- und
verbrauchten Batterien/Akkus unentgeltlich bei uns sowie den öffentlichen
Sammelstellen Ihrer Gemeinde (öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger
ÖRE) und überall dort abgeben, wo Batterien/Akkus verkauft
werden. Damit erfüllen sie nicht nur die gesetzlichen Verpflichtungen,
sondern leisten auch einen nicht unerheblichen Beitrag zum Umweltschutz.
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